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BImSchV

BImSchV ist die Abkürzung für "Bundes-ImmissionsSchutzVerordnung". Die Bundes-Immisionsschutzverordnung ist die Bezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen (Feinstaub). Dieses Gesetz wird auch Kleinfeuerungsanlagenverordnung genannt. Diese Verordnung regelt die Emissionsgrenzwerte u. a. für häusliche Feuerstätten. 

Mit der Revision der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" - kurz 1. BImSchV - werden erstmals auch die Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen wie z.B. dem klassischen Kamin- oder Kachelofen geregelt. Hintergrund der Verordnung ist im Wesentlichen der Feinstaubausstoß häuslicher Feuerstätten, wobei rund 2/3 der Gesamtemissionen durch Geräte, die 20 Jahre und älter sind, verursacht werden.