Damit Ihr Fußboden keinen Schaden nimmt: Bodenschutzplatten aus Glas, lackiertem Stahl, Aluminium oder Edelstahl.
Bei Aufstellung des Kaminofens auf brennbarem Untergrund sorgt eine Bodenschutzplatte für den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz. Die Bodenschutzplatte muss einen Bereich von 50 cm vor und 30 cm auf beiden Seiten der Feuerraumtür abdecken (gemessen ab Ende des Brennraumes). Bei drehbaren Kaminöfen oder Öfen mit seitlicher Feuerraumtür sprechen Sie die die Vorgaben bitte unbedingt mit Ihrem Schornsteinfeger ab.